Betreuungsstelle für den Landkreis Bad Kissingen
Ansprechpartner/in:
Herr Müller-Hamák, Zimmernummer 119, Telefonnummer: 0971/801-1190
Frau Geis, Zimmernummer 119, Telefonnummer: 0971/801-1191
Was ist eine Betreuung:
Eine Betreuung ist die rechtliche Vertretung einer volljährigen Person in den angeordneten Aufgabenkreisen.
Der Betreuer hat die Pflicht zum Wohl und im Interesse des Betreuten zu handeln.
Wann kann eine Betreuung angeordnet werden:
Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei einer volljährigen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, welche auf folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Krankheiten oder Behinderungen beruht (§ 1896 BGB):
- psychische Krankheiten
- geistige Behinderungen
- seelische Behinderungen
- dementielle Veränderungen im Alter
- körperliche Behinderungen (nur auf eigenen Antrag)
Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn der Betroffene infolge dessen seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) besorgen kann.
Eine Betreuung kann nicht gegen den freien Willen einer Person errichtet werden.
Nicht erforderlich ist eine Betreuung z.B. dann, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen auf andere Weise (z.B. durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen) besorgt werden können.
Aufgaben der Betreuungsstelle:
Zu den Aufgaben der Betreuungsstelle gehören u.a.:
- Gewinnung geeigneter Betreuerinnen und Betreuer
- Fortbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer
- Zusammenarbeit mit dem Vormundschaftsgericht in Betreuungsverfahren
- Beratung in Sachen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Wo finde ich die Betreuungsstelle:
Die Betreuungsstelle für den Landkreis Bad Kissingen befindet sich im Untergeschoss des Landratsamtes Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6.
Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Ansprechpartner:
- Herr Zellhan, Zimmernummer 222, Telefonnummer: 0971/801-2221
- Herr Beutert, Zimmernummer 222, Telefonnummer: 0971/801-2220
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Es wird ein Bevollmächtigter für den künftigen Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit bestimmt.
Dieser kann dann ohne Einschaltung des Vormundschaftsgerichts Ihre Vermögensangelegenheiten oder anstehende Gesundheitsfragen regeln.
Bitte beachten Sie, dass der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht bereits mit der Aushändigung verwenden kann.
Die Betreuungsverfügung wendet sich an das Vormundschaftsgericht im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit.
Mit der Betreuungsverfügung wird dem Vormundschaftsgericht eine Peson vorgeschlagen, die als Betreuer für Sie eingesetzt werden soll.
Gleichzeitig können darin Anweisungen an den Betreuer festgehalten werden.
Ihre Unterschriften auf den Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können beim Landratsamt Bad Kissingen beglaubigt werden. Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird dies für einige Rechtsgeschäfte gefordert.
(Hinweis hierzu: Bitte die Vordrucke erst beim Beglaubigen im Beisein der Urkundsperson unterschreiben!)
Es empfieht sich, vor der persönlichen Vorsprache zur Beglaubigung vorab einen Termin zu vereinbaren, damit die Urkundsperson auch anwesend ist bzw. für Sie keine längere Wartezeiten entstehen.
Links zum Thema:
http://www.betreuerlexikon.de/
http://www.justiz.bayern.de/buergerservice
Broschüren zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Broschüre des Bayer. Staatsministeriums der Justiz
Christliche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vordrucke und Beratung erhalten Sie auch in der Betreuungsstelle beim Landratsamt Bad Kissingen


