Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die Hartz- IV- Reform beschlossen und mit ihr das sog. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Diese Information enthält eine erste Kurzübersicht über die Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Hinweise zur Leistungsbeantragung.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:
- Kostenübernahme für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung.
- Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
- persönlicher Schulbedarf (ausgenommen: Verbrauchsmaterialien).
- Schülerbeförderungskosten (soweit sie nicht von Dritten übernommen werden).
- Lernförderung/geförderter Nachhilfeunterricht.
- Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Leistungen können beantragen:
- Sozialgesetzbuch II - Leistungsbezieher (Hartz IV)
- Sozialgesetzbuch XII - Leistungsbezieher (GruSi/Sozialhilfe)
- Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohngeld/Lastenzuschuss)
- Leistungsbezieher von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz
Leistungsformen:
Über die beantragten Leistungen wird durch förmlichen Bescheid entschieden. Dieser ergeht entweder in Form eines Gutscheines oder einer Kostenzusageerklärung an den Antragsteller/die Antragstellerin oder in Form einer Kostenübernahmeerklärung an den Leistungsanbieter. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall unmittelbar zwischen Leistungsanbieter und Landratsamt Bad Kissingen.
Leistungsantrag/Leistungsbeginn:
Die Leistungen werden grundsätzlich auf Antrag und ab Antragsmonat gewährt .
Der Antrag ist zu richten an, bzw. weitere Auskünfte erteilt das:
Landratsamt Bad Kissingen
Sachgebiet 22 - Bildung und Teilhabe
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971/801 - 2010
bzw. 0971/801 - 2011
bzw. 0971/801 - 2012
Fax: 0971/801-3333
E-Mail: 
Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen
Anlage A - Bescheinigung Klassenfahrt
Anlage B - Bestätigung Lernförderung
Anlage D - Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben
Anlage E - Schulbedarfspaket (Wohngeld- u. Kinderzuschlagsempfänger)
Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales



