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Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

 

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die Hartz- IV- Reform beschlossen und mit ihr das sog. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Diese Information enthält eine erste Kurzübersicht über die Leistungsarten des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie Hinweise zur Leistungsbeantragung.

 

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes:

  1. Kostenübernahme für eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung.
  2. Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten von Schülerinnen und Schüler und für Kinder in Kindertageseinrichtungen.
  3. persönlicher Schulbedarf (ausgenommen: Verbrauchsmaterialien).
  4. Schülerbeförderungskosten (soweit sie nicht von Dritten übernommen werden).
  5. Lernförderung/geförderter Nachhilfeunterricht.
  6. Zuschüsse für das gemeinschaftliche Mittagessen an Schulen und Kindergärten.
  7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

 

Leistungen können beantragen:

  1. Sozialgesetzbuch II - Leistungsbezieher (Hartz IV)
  2. Sozialgesetzbuch XII - Leistungsbezieher (GruSi/Sozialhilfe)
  3. Leistungsbezieher nach dem WoGG (Wohngeld/Lastenzuschuss)
  4. Leistungsbezieher von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz

 

Leistungsformen:

Über die beantragten Leistungen wird durch förmlichen Bescheid entschieden. Dieser ergeht entweder in Form eines Gutscheines oder einer Kostenzusageerklärung an den Antragsteller/die Antragstellerin oder in Form einer Kostenübernahmeerklärung an den Leistungsanbieter. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall unmittelbar zwischen Leistungsanbieter und Landratsamt Bad Kissingen.

 

Leistungsantrag/Leistungsbeginn:

Die Leistungen werden grundsätzlich auf Antrag und ab Antragsmonat gewährt .

Mit dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug von SGB II-, SGB XII-, Kinderzuschlags- oder Wohngeld-Leistungen einzureichen.

 

Der Antrag ist zu richten an, bzw. weitere Auskünfte erteilt das:

 

Landratsamt Bad Kissingen

Sachgebiet 22 - Bildung und Teilhabe

Obere Marktstr. 6

97688 Bad Kissingen

Tel.: 0971/801 - 2010

bzw. 0971/801 - 2011

bzw. 0971/801 - 2012

Fax: 0971/801-3333

 

E-Mail:

 

 

 

 

 

 

 

Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen

 

Anlage A - Bescheinigung Klassenfahrt

 

Anlage B - Bestätigung Lernförderung

 

Anlage C - Mittagsverpflegung

 

 Anlage D - Teilhabe am sozialen u. kulturellen Leben

 

Anlage E - Schulbedarfspaket (Wohngeld- u. Kinderzuschlagsempfänger)

 

Hinweise zu Bildungs- und Teilhabeleistungen 

 

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

 

 



Barrierefreiheit

Informationen zu anzeigepflichtigen Anlagen gemäß geänderter Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011

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Anschrift
Landkreis Bad Kissingen
Obere Marktstr. 6
97688 Bad Kissingen

Tel 0971 801 0
Fax 0971 801 3333


Öffnungszeiten

Mo/Di   08.00 - 12.00 Uhr

           14.00 - 16.00 Uhr

Mi        08.00 - 12.00 Uhr

Do       08.00 - 12.00 Uhr

           14.00 - 17.00 Uhr

Fr        08.00 - 12.00 Uhr

 


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