Kosten der Unterkunft | ||||||||||||||||||||||
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In den Unterkunftskosten sind die Kaltmiete, die Nebenkosten (außer Stellplatz, Kabelerstanschluss) und die Heizung (ohne Warmwasseraufbereitung) enthalten. Von der Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Bad Kissingen werden als angemessene Unterkunftkosten (Kaltmiete incl. verbrauchsabhängiger Nebenkosten -ohne Heizungspauschale-) anerkannt:
Bei Wohnraumeigentum (Haus, Eigentumswohnung) werden für Unterkunftsbedarf folgende Kosten anerkannt: Wasser-, Kanal-, Müllgebühren, Grundsteuer, Hausversicherungen, Hauskreditzinsen. | ||||||||||||||||||||||
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